GNW 2024
Wir unterstützen tatkräftig den Protest gegen den Kiesabbau im Würmtal.

Online Informations Veranstaltung am 23. April 2026

Ablauf und Referenten:

  • Begrüßung
  • Dr. Herbert Stepp (Grünzug-Netzwerk Würmtal e.V.)
  • André Horenburg (Rechtsanwälte Günther Partnerschaft, Hamburg)
  • Simon Tangerding (Landesgeschäftsführer Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V.)
  • Julika Schreiber (Bund Naturschutz Bayern e.V.)
  • Malwina Andrassy (1. Vorsitzende Grünzug-Netzwerk Würmtal e.V.)

 

header-presse-bund-bayern

Kiesabbau im Planegger Douglasienwäldchen: Große Resonanz auf Infoveranstaltung – Gerichte stärken Bannwaldschutz

 

Planegg/München, 24. April 2026 – Auf großes Interesse mit 55 Teilnehmenden ist die Online-Informationsveranstaltung zum Kiesabbau im Planegger Douglasienwäldchen gestoßen, die am Abend des 23. Aprils stattfand. Im Mittelpunkt standen der aktuelle Stand des Gerichtsverfahrens sowie die Bedeutung jüngster Entscheidungen für den Schutz von Bannwäldern in Bayern.

 

Im Juli 2025 gab es einen weiteren Etappensieg im jahrelangen Rechtsstreit um das Wäldchen in Planegg. 2022 hat der BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN) mit Unterstützung des Grünzug-Netzwerk Würmtal e. V. (GNW) gegen den geplanten Waldkahlschlag Klage eingereicht. Der Kiesabbau-Konzern Glück hat beantragt, einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs abzuändern, um auf der Fläche des sogenannten Douglasienwäldchens in Planegg Kies abbauen zu dürfen. Jetzt hat das Bayerische Verwaltungsgericht München die Aussage des VGHs bekräftigt, dass Bannwald einen besonderer Schutzstatus zusteht und dass die Rodung von Bannwald nicht mit unbestimmten, pauschalen Ausgleichsmaßnahmen gerechtfertigt werden kann. Weder die Firma Glück noch das Landratsamt und beteiligte Behörden haben ausreichend dargelegt, dass die hohen Anforderungen des Waldgesetzes erfüllt werden könnten. Das wäre die Grundvoraussetzung für die Abwägung gewesen, ob der Kiesabbau an dieser Stelle überhaupt von so weittragendem öffentlichem Interesse ist, dass dafür Bannwald geopfert werden darf. Auf diese Bewertung hat das Gericht verzichtet. Der VGH hatte dazu ausgeführt, dass jedenfalls das Interesse eines Kiesabbauunternehmens an Gewinnmaximierung hierfür nicht ausreicht.  Somit wurde die Position des Bannwaldschutzes vom Gericht gestärkt. Das Hauptsacheverfahren steht allerdings noch aus.

 

Simon Tangerding, Geschäftsführer der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald in Bayern, erklärte: „Ich begrüße ausdrücklich, dass das Gericht unserer ganzheitlichen Sichtweise auf alle Waldfunktionen gefolgt ist und deren uneingeschränkten Ersatz eingefordert hat. Besonders wichtig ist, dass es keine Verschiebung der Leistungen in eine ungewisse Zukunft akzeptiert hat.“

 

Rechtsanwalt André Horenburg, Rechtsanwälte Günther, ordnete die Entscheidung juristisch ein: „Das Verwaltungsgericht hat zu Recht bekräftigt, dass das Bayerische Waldgesetz hohe Anforderungen an eine Bannwaldrodung stellt. Genehmigungsbehörden müssen künftig die Funktionen der betroffenen Waldfläche konkret anhand ihrer Struktur und Beschaffenheit ermitteln. Pauschale Annahmen, wonach Ersatzaufforstungen die Funktionen schon ausgleichen werden, genügen diesen Anforderungen nicht.“

 

Herbert Stepp vom Grünzug-Netzwerk Würmtal e.V. warnte vor weitergehenden Folgen: „Nach Lage der Dinge sind unsere Würmtaler Wälder gleich an vier Stellen durch Kiesabbau bedroht. Wo immer wir das zulassen, breitet sich der Kahlschlag per Salamitaktik weiter aus. Dem muss jetzt ein Riegel vorgeschoben werden.“ Mit Blick auf den Klimaschutz ergänzte er: „Wenn ‚Klimaschutzwald‘ und ‚Bannwald‘ nicht vor Rodung wegen Kiesabbau schützen – in einer Region, in der unter nahezu jedem Acker Kies liegt – dann dürfen wir uns über die Folgen des Klimawandels nicht wundern.“ Und weiter: „Wenn alle Felder ausgebaggert und der letzte Baum gerodet ist, werden wir merken, dass man Beton nicht essen kann.“

 

Julika Schreiber, Regionalreferentin Oberbayern vom BUND Naturschutz in Bayern e.V. betonte die grundsätzliche Bedeutung des Verfahrens: „Die aktuellen Entscheidungen zeigen, dass der Bannwaldschutz in Bayern rechtlich durchsetzbar ist – auch wenn jeder Einzelfall separat betrachtet werden muss. Das ist ein wichtiges Signal für weitere Verfahren. Entscheidend ist dabei das Verbandsklagerecht, das momentan unter Beschuss steht: Es ermöglicht Umweltverbänden, solche Eingriffe gerichtlich überprüfen zu lassen und damit den gesetzlichen Schutz von Natur und Wald tatsächlich wirksam zu machen.“

 

In der Veranstaltung wurde deutlich, dass der Ausgang des Hauptsacheverfahrens Konsequenzen für den Umgang mit Bannwald in Bayern haben dürfte. Gleichzeitig wächst der Druck, klare Grenzen für den Kiesabbau in der Region zu ziehen Darüber hinaus geht es um die Frage, wie verbindlich Waldschutz, der dem Gemeinwohl dient, tatsächlich ist – und welchen Stellenwert er gegenüber wirtschaftlichen Interessen einnimmt.

 

 

Unsere Pressemitteilungen finden Sie auch online: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Hintergrundinformation BUND Naturschutz:

Der BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN) ist mit 269.000 Mitgliedern der größte Natur- und Umweltschutzverband Bayerns. Er setzt sich für unsere Heimat und eine gesunde Zukunft unserer Kinder ein – bayernweit und direkt vor Ort. Und das seit über 100 Jahren. Der BN ist darüber hinaus starker Partner im deutschen und weltweiten Naturschutz. Als Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) ist der BN Teil des weltweiten Umweltschutz-Netzwerkes Friends of the Earth International. Als starker und finanziell unabhängiger Verband ist der BN in der Lage, seine Umwelt- und Naturschutzpositionen in Gesellschaft und Politik umzusetzen.

Image
Image

Unser nächstes Treffen:

22.04.2026,  19:30

Achtung! Neuer Ort:
Kupferhaus - Obergeschoss Raum 004
Feodor-Lynen-Str. 5, 82152 Planegg
(Online via Zoom, Passwort "gnw")

Information

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.

Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.